Mediation

Wer kennt dies nicht:

Situationen, in denen Konflikte in der Familie, am Arbeitsplatz oder auch mit Geschäftspartnern entstehen, die das Miteinander mehr oder weniger intensiv belasten.

 

Die Lage ist  soweit aufgeladen, dass eine übliche Kommunikation nur erschwert möglich oder gar völlig ausgeschlossen ist.

Den Beteiligten innerhalb des Szenarios sind die Hände gebunden, bei teilweise gar nicht mehr vorhandener Gesprächsbasis, überhaupt noch problemlösungsorientiert miteinander umzugehen.

 

Häufig handelt es sich auch nicht um die vordergründige Ursache, die scheinbar den Konflikt auszulösen scheint.

Es sind vielfach andere Dinge, die zur Auseinandersetzung führen. Engangement wird zerstört, Lebenszeit geht verloren und im geschäftlichen Bereich führt dies zu finanziellen Einbußen, bis hin zum Verlust des Geschäftskontakts.

 

Die Mediation kann in einer solchen Situation dazu beitragen, die Probleme zu lösen und Beziehungen der oben genannten Art wieder zukunftsfähig zu machen.

 

Mediation (lat. „Vermittlung“) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes bei dem unabhängige "allparteiliche" Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianten oder Medianden genannt, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Der allparteiliche Dritte (ein Mediator oder ein Mediatoren-Team in Co-Mediation) trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Ob und in welcher Form ein Mediator selbst überhaupt inhaltliche Lösungsvorschläge macht, ist je nach Ausrichtung der Mediation unterschiedlich.

 

Der Mediator wendet geeignete Kommunikations- und Verhandlungstechniken an, um durch das Verfahren, das sich durch einzelne Stufen auszeichnet, zu führen und die Kommunikation zwischen den Parteien zu fördern.

Hierbei müssen die tiefer liegenden Schichten der Streitpunkte ergründet und geklärt werden, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten.

 

Ziel ist es, Kommunikation wieder zu ermöglichen, bei gleichzeitiger Lösung der Konfliktpotenziale.

 

Den Beteiligten werden neue Perspektiven geschaffen und bei einer Optimierung der Interessenlagen soll im Idealfall eine Win-Win-Situation entstehen, von der alle profitieren.

 

 

In einem Gerichtsverfahren entscheidet der Richter über das Ergebnis des Verfahrens. In einem Mediationsverfahren sind dies ausschließlich die beteiligten Konfliktparteien, die gemeinsam über ihre Zukunft entscheiden.

 

Der Gesetzgeber hat mit dem Mediationsgesetz aus dem Juli 2012 den rechtlichen Rahmen geschaffen, der zugleich den Qualitätsmaßstab des Verfahrens vorgibt.

 

Der allparteiliche und unabhängige Mediator leitet die Parteien dabei an, schnelle, flexible und kostengünstige Regelungen zu finden, von denen alle Seiten profitieren. Dabei setzt sich der Mediator für die Interessen aller Konfliktpartner ein. Er ist nicht nur neutral, sondern allparteilich. Er hat keine eigene Entscheidungskompetenz, sondern verhilft den Konfliktparteien zu einer einvernehmlichen gemeinsamen getroffenen maßgeschneiderten Lösung.

 

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Sie kann jederzeit ohne Begründung von den Beteiligten abgebrochen werden, ohne dass dies negative Auswirkungen auf ein schon eingeleitetes oder ein eventuell doch noch durchzuführendes gerichtliches Verfahren hätte.

 

Da die Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, benötigen die Konfliktparteien Vertrauensschutz. Aus diesem Grunde vereinbaren die Medianten zu Beginn des Verfahrens, die Vertraulichkeit zu wahren. Fakten, die im Verlauf der Mediation offen gelegt werden, dürfen daher weder Dritten offenbart noch in einem gerichtlichen Verfahren verwendet werden.

 

 


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