Arbeitsrecht

  • Sie erhalten eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrages; hier ist schnelles Handeln erforderlich, da eine 3-Wochen-Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage läuft.
  • Es stehen Lohn- oder Gehaltsansprüche aus, der Arbeitgeber will nicht zahlen; auch hier ist ggfs. die Anrufung des Arbeitsgerichts erforderlich.
  • Rechtsgestaltend kann es erforderlich sein Arbeitsverträge zu entwerfen oder vor Unterschriftsleistung zu überprüfen um Nachteile von Anfang an auszuschließen

 

Alles dies sind Fragestellungen, bei denen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

 

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