Erbrecht

Im Erbrecht werden wir für Sie rechtsgestaltend tätig, wenn es um die Frage des Entwurfs eines Testamentes geht, das auf Ihre Bedürfnisse unmittelbar zugeschnitten wird.

  • Sie entscheiden schließlich über die Personen, denen Sie Zuwendungen von Todes wegen zukommen lassen möchten.
  • Oder möchten Sie Ihr Vermögen oder einen Teil davon einer gemeinnützigen bzw. caritativen Einrichtung zukommen lassen?

Alles dieses sind Ihre Fragen, die wir beantworten können.

  • Ist das Vermögen umfangreicher - dannn besteht ggfs. die Notwendigkeit einer Testamenstvollstreckung.
  • Sollen bestimmte Familienmitglieder nicht an Ihrem Nachlass partizipieren - auch hier können Regelungen getroffen werden, wie die Enterbung und die Reduzierung auf den Pflichtteil

 

Auch wenn der Erbfall eingetreten ist.

Wir beraten Sie in allen Fragen, die in dieser Situation in Fülle auf Sie zukommen.

  • Darf ich noch auf das Konto des Verstorbenen zugreifen
  • Brauche ich einen Erbschein
  • Wie ist mein Verhältnis zu meinen Miterben (Verwandten)
  • Herausgabeansprüche von Urkunden oder Schlüsseln
  • Wie teile ich den Nachlass auf?
  • Sie haben der Erblasser als Sohn oder Tochter gepflegt - gibt er hierfür eine Vergütung und wann muss ich sie geltend machen?
  • Pflichtteil und dessen Geltendmachung - Auskunftsanspruch gegen die Erben

 

 

 

 

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