Jagdrecht -  Rechtsrat vom Jäger für den Jäger

Das Jagdrecht ist sehr facettenreich.

 

Das Jagdrecht als solches gibt es nicht, wenngleich der Bund und die Länder ein jeweiliges Jagdgesetz geschaffen haben.

Unter dieses Rechtsgebiet fallen sämtliche Fragestellungen, auch aus den Nebengesetzen, wie dem Tierschutzgesetz, dem Verkehrsrecht, dem Waldgesetz, dem Naturschutzgestz aber auch dem Strafgesetzbuch und vielen anderen Gesetzen mehr.

 

Ob es nunmehr um die Frage des Abschlusses eines Jagdpachtvertrages oder dessen Verlängerung geht, der Regulierung und Durchführung eines Wildschadensverfahrens, der Beantragung eines Jägernotweges oder der Frage wie gestaltet man das Innenverhältnis einer Jagdgesellschaft; alles dies sind Fragen, mit denen sich Herr RA Mahr täglich beschäftigt.

Daneben sind auch Fragen der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit oder Owi- oder Straftaten, wie die Jagdwilderei oder auch Verstöße gegen sonstige Strafvorschriften Gegenstand der täglichen Arbeit.

 

Da RA Mahr neben seiner anwaltlichen Tätigkeit als Justiziar des Landesjagsverbandes-Rheinland-Pfalz tätig ist und darüberhinaus Revierpächter und Jagdvorsteher ist, können Sie versichert sein, dass auch die jagdpraktischen Fragen auf Augenhöhe besprochen werden können.

 

 

 

 

 

 

 

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