Familienrecht

Vom Sorgerecht bis zum Scheidungsverfahren; wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Familienrechts.

Hierbei handelt es sich um ein äusserst komplexes Gebiet, auf dem RA Mahr seit über 20 Jahren nachhaltig tätig ist.

 

  • Scheidung
  • Unterhalt für Ehegatte oder Kinder
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Hausratteilung

 

Andererseits auch Regelungen nach dem Gewaltschutzgesetz, nachdem es zu Bedrohungen, Verletzungen oder psychischen Beeinträchtigungen kommt, werden von uns gerichtlich durchgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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