Verkehrsrecht

Im Straßenverkehr können sich für alle Teilnehmer große Risiken und Gefahren ergeben, die nicht selten zu schwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Sie erhalten eine Anhörung durch die Polizei oder Bußgeldstelle.

Hier sollte sich kein Beschuldigter ohne Rechtsbeistand äussern.

 

Ein Verkehrsunfall ereignet sich und Sie tragen keine Schuld. Dennoch will der Versicherer nicht zahlen.

Häufig werden Unfälle, bei Geschädigten die nicht anwaltlich vertreten sind, nur sehr zögerlich reguliert bzw. der - gegnerische - Haftpflichtversicherer bietet sein sogenanntes Schadensmanagement, dem Geschädigten unbürokratisch helfen zu wollen.

Das Interesse dahinter besteht darin den Schaden, bereits bei seiner Ermittlung so klein wie möglich zu halten. Es werden keine unabhängigen Gutachter bestellt, sondern welche der Versicherung, er ergeht die Aufforderung, das Fahrzeug nur in einer bestimmten Werkstatt reparieren zu lassen u.v.a.m.

Tatsächlich haben Sie ein Wahlrecht bezüglich Ihrers Sachverständigen, der nicht die billigste Reparatur feststellen kann, sondern die sinnvollste. Er wird auch einen möglichen merkantilen Minderwert ausweisen, wenn das Fahrzeug bei entsprechendem Alter und Laufleistung im Wert gemindert ist. Das Sie den Wagen in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen können, versteht sich von selbst.

Auch die Kosten dieses Sachverstädigen, sowie Nutzungsausfall, aber auch des Rechtsanwaltes, der in Anspruch genommen wird, sind durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer gemäß der Quote zu tragen.

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Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen
  • Verkehrsstrafrecht - z.B.Unfallflucht, Nötigung, Trunkensheitsfahrt, Gefährdung- oder Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung, fahrlässige Tötung
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten z.B. Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstöße, Trunkenheit oder Rausch
  • Fahrerlaubnisentzug

 

 

 

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